ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
FlyingX Media
Inhaber: Julien Seck
Zum kleinen Siek 22
32657 Lemgo
Website: media.flyingx.de
Stand: April 2026
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge zwischen FlyingX Media, Inhaber Julien Seck (nachfolgend „Auftragnehmer“), und dem Auftraggeber über Foto-/Videoproduktion, Drohnenaufnahmen sowie Social-Media-Dienstleistungen.
(2) Auftraggeber können Unternehmer (§ 14 BGB) oder Verbraucher (§ 13 BGB) sein.
(3) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihnen ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Angebote und Vertragsschluss
(1) Angebote auf media.flyingx.de sind unverbindlich (invitatio ad offerendum).
(2) Der Vertrag kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung oder den Beginn der Leistungserbringung zustande.
(3) Angebote sind 30 Tage gültig, sofern nicht anders vermerkt.
§ 3 Leistungsumfang und Besondere Bestimmungen für Social Media
(1) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot.
(2) Kein Erfolgsschulden: Bei Marketing- und Social-Media-Dienstleistungen schuldet der Auftragnehmer die vereinbarte Dienstleistung, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg (z. B. eine exakte Anzahl an Followern, Leads oder Verkäufen).
(3) Plattformrisiken: Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Änderungen an Algorithmen, Sperrungen von Accounts, Reichweitenverluste oder technische Ausfälle der genutzten Drittplattformen (z. B. Instagram, TikTok, YouTube).
(4) Konkurrenzschutz: Sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, besteht kein Konkurrenzschutz. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Leistungen für Wettbewerber des Auftraggebers zu erbringen.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber liefert zeitnah und kostenlos alle nötigen Briefings, Zugangsdaten und Materialien.
(2) Der Auftraggeber garantiert, dass er über alle Rechte an den bereitgestellten Materialien verfügt und stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei.
(3) Rechte Dritter (KUG/DSGVO): Der Auftraggeber ist verantwortlich für die Einholung von Einwilligungserklärungen abgelichteter Personen.
(4) Abbruch/Verzögerung: Verzögert sich die Leistung durch fehlende Mitwirkung, trägt der Auftraggeber die Mehrkosten.
§ 5 Drohnenaufnahmen – Besondere Bestimmungen
(1) Einsätze erfolgen nach EU-Verordnung 2019/947.
(2) Überflugrechte: Der Auftraggeber stellt sicher, dass für das Einsatzgebiet erforderliche Zustimmungen Dritter (z. B. Grundstückseigentümer, Nachbarn) vorliegen, sofern es sich nicht um öffentlichen Raum handelt.
(3) Der Auftragnehmer entscheidet nach eigenem Ermessen über die Flugsicherheit (Wetter, Technik). Bei witterungsbedingtem Abbruch wird ein Ersatztermin vereinbart; angefallene Reisekosten sind dennoch zu vergüten.
§ 6 Vergütung, Zahlung und Projektabbruch
(1) Der Auftragnehmer ist Kleinunternehmer (§ 19 UStG); es wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
(2) Bei Auftragswerten über 500 € kann eine Anzahlung von bis zu 50 % fällig werden.
(3) Zahlung vor Nutzung: Die Einräumung von Nutzungsrechten erfolgt erst nach vollständiger Bezahlung (§ 8 Abs. 5).
(4) Abbruch laufender Projekte: Wird ein Projekt während der Durchführung abgebrochen, werden die bis dahin erbrachten Leistungen nach dem vereinbarten Stunden- oder Tagessatz abgerechnet, mindestens jedoch in Höhe der Anzahlung.
(5) Der Anspruch auf die vollständige Vergütung bleibt auch dann bestehen, wenn die gelieferten Werke vom Auftraggeber letztlich nicht veröffentlicht oder genutzt werden.
§ 7 Abnahme und Korrekturschleifen
(1) Nach Lieferung gilt eine Prüffrist von 7 Werktagen. Ohne Rückmeldung gilt die Leistung als abgenommen.
(2) Eine Korrekturschleife ist inklusive. Jede weitere wird gesondert berechnet.
(3) Im Rahmen des Auftrags besteht für den Auftragnehmer künstlerische Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung (z. B. Farbgebung, Schnittrhythmus, Bildkomposition) sind ausgeschlossen, sofern keine verbindlichen schriftlichen Vorgaben des Auftraggebers vorlagen
(4) Die Herausgabe von Rohmaterial (RAW-Dateien, ungeschnittene Videoclips) ist grundsätzlich nicht geschuldet und erfolgt nur gegen gesonderte Vereinbarung und Vergütung. Rohmaterial wird technisch unverarbeitet übergeben; der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr für die visuelle Endwirkung.
§ 8 Urheberrecht und Nutzungsrechte
(1) Urheber ist der Auftragnehmer.
(2) Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber erst nach vollständiger Bezahlung ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vertraglich vereinbarten Zweck ein.
(3) Bearbeitungen durch Dritte sind nicht gestattet.
(4) Nutzungsverbot: Jede Veröffentlichung oder Nutzung der Werke vor vollständiger Bezahlung der Rechnung ist ausdrücklich untersagt und stellt eine Urheberrechtsverletzung dar.
(5) Der Auftragnehmer hat Anspruch auf Namensnennung (z. B. Credit, Verlinkung) bei jeder Veröffentlichung der Werke durch den Auftraggeber, sofern dies branchenüblich oder technisch zumutbar ist.
§ 9 Referenzrecht
(1) Der Auftragnehmer darf die Ergebnisse für Eigenwerbung (Social Media, Portfolio) nutzen, sofern nicht schriftlich widersprochen wurde.
§ 10 Stornierung (Ausfallhonorar)
Storniert der Auftraggeber, fallen folgende Pauschalen an:
– Bis 14 Tage vorher: 25 %
– 7 bis 14 Tage vorher: 50 %
– Weniger als 7 Tage vorher: 75 %
– Am Tag der Leistung: 100 %
§ 11 Widerrufsrecht für Verbraucher
(1) Sofern der Auftraggeber Verbraucher ist, hat er das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
(2) Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
(3) Erlöschen des Widerrufsrechts: Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Auftragnehmer die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben hat und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verliert.
§ 12 Haftung und Höhere Gewalt
(1) Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit ist unbegrenzt.
(2) Höhere Gewalt: Keine Partei haftet für die Nichterfüllung ihrer Verpflichtungen, wenn dies auf Umstände außerhalb ihrer Kontrolle beruht (z. B. Naturkatastrophen, Streik, Krieg, Pandemien, behördliche Anordnungen oder schwere Krankheit des Auftragnehmers). In diesen Fällen verschieben sich die Termine angemessen.
(3) Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist auf die Höhe des Auftragswerts begrenzt.
(4) Der Auftraggeber haftet für Schäden an der Ausrüstung des Auftragnehmers, die während der Leistungserbringung durch ihn, seine Mitarbeiter oder Gäste verursacht werden, sofern den Auftragnehmer kein eigenes Mitverschulden trifft.
§ 13 Archivierung und Datenverlust
(1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Aufbewahrung des finalen Materials für 6 Monate ab Abnahme. Eine Verpflichtung zur dauerhaften Archivierung von Rohdaten (RAW-Dateien, ungeschnittenes Material) besteht nicht.
(2) Rohdaten werden in der Regel 30 Tage nach Projektabschluss gelöscht, sofern keine andere Vereinbarung vorliegt.
(3) Für Datenverlust durch technische Defekte nach Übergabe haftet der Auftragnehmer nicht.
§ 14 Datenschutz und Geheimhaltung
(1) Datenverarbeitung erfolgt gem. DSGVO. Vertrauliche Informationen werden geheim gehalten. Weitere Informationen in der Datenschutzerklärung.
§ 15 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand für Unternehmer ist Lemgo.
(2) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt den Rest nicht (Salvatorische Klausel).
(3) Hinweis zur OS-Plattform: https://ec.europa.eu/consumers/odr